Förderanträge

Hinweise zu Förderanträgen

Für die Förderung von Projekten der einzelnen Vereine müssen gültige Projektanträge beim Stadtkulturring eingereicht werden. Die Projektanträge sind mit den notwendigen Informationen und Anlagen fristgerecht dem Vorstand zuzustellen. Beachten Sie bitte dabei die folgenden Grundsätze und Voraussetzungen.

Gegenstand der Förderung/ Förderungsvoraussetzungen

Gefördert werden öffentliche Programme und Projekte für künstlerische und kulturelle Vorhaben sowie internationale Begegnungen, die als Ergänzung zum herkömmlichen Kulturangebot durchgeführt werden, wenn insbesondere ortsbezogen, kulturszenebelebend, kunstspartenübergreifend und/ oder mit Aussicht auf Breitenwirkung gearbeitet wird. Nicht gefördert werden allgemeine Vereinszwecke und Maßnahmen, die sich ausschließlich an die eigenen Mitglieder richten. Gewerblich ausgerichtete Programme und Projekte sind ebenfalls nicht förderungswürdig. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Programme und Projekte, die eine überdurchschnittliche Breitenwirkung erreichen, können wiederholt gefördert werden.

Art und Umfang der Förderung

Ein Zuschuss kann nur zu den unbedingt erforderlichen Ausgaben bewilligt werden. Repräsentationskosten werden nicht gefördert. Über Investitionen wird im Einzelfall entschieden. Der Antrag-steller/die Antragstellerin hat eigene Leistungen in Geld oder Geldeswert zu erbringen. Eigenleistungen (z.B. erbrachte Arbeit, Investitionen) können anerkannt werden. Im Übrigen müssen Eigenmittel, Mittel von dritter Seite und beantragter Zuschuss in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Soweit üblicherweise eine Förderung durch Dritte – auch Sponsoren – stattfindet, wird vorausgesetzt, dass diese Mittel in Anspruch genommen bzw. eingeplant werden.

Download

Die Vorlage für die Förderanträge kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.